Liebe Mitglieder,

es gibt neue Corona Informationen vom BTV.

Der Stufenplan zur Öffnung der Tennisanlagen (Stand 26.08.2021)

>>BTV_Stufenplan_26.08.2021

Quelle: BTV

(30.08.2021) Die Bayerische Staatsregierung hat >>Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 23. August 2021 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen wirken sich auch auf den Tennissport aus, von größter Bedeutung ist der neue Inzidenz-Grenzwert von 35 für den Sport.

Für den Tennissport bedeuten die neuen Regeln, dass …

  • … Tennis im Freien unabhängig von jeglicher Inzidenz uneingeschränkt möglich ist.
  • … Tennis in der Halle bei einer Inzidenz von 0 bis 35 ebenso uneingeschränkt möglich ist.
  • … Tennis in der Halle bei einer Inzidenz von über 35 mit der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet)* möglich ist.

Die Anzahl der Personen spielt dabei keine wesentliche Rolle mehr.

*Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind, Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie hauptberufliche, ehrenamtliche und selbstständige Übungsleiter.

Verordnungen

Bitte informieren Sie sich auch selbst regelmäßig über die Regelungen der >>13. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung sowie des Rahmenkonzeptes Sportvom 19. Juli 2021 (keine wesentlichen Änderungen für den Tennissport seit dem letzten Rahmenkonzept) oder auch über die FAQs der Bayerischen Staatsregierung.

In die Umkleiden, Duschen und Vereinsheim dürfen aktuell nur Geimpfte und Genesene. -> 2G – Regel!

Sportliche Grüße

Abteilung Tennis